Das Geldwäschegesetz und die daraus resultierenden Verpflichtungen für Kreditinstitute
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: bestanden, Fachhochschule Lausitz (FB Wiwi), Veranstaltung: Kreditinstitute, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Drogenkriminalität und organisierte Kriminalität steigen weltweit rapide an. Dies ist erschreckend und alarmierend, weil die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Folgen unübersehbar sind. Besonderes Kennzeichen der Drogenkriminalität und der organisierten Kriminalität ist, daß Gewinne in immenser Größenordnung erzielt werden. Teilweise hoch organisierte Kriminelle versuchen, unter Ausnutzung vor allem der internationalen Finanzmärkte dieses schmutzige Geld in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuschleusen. Mit dieser Tarnung sollen die illegal erworbenen Vermögenswerte erhalten und zugleich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden. Im Rahmen der Bekämpfung der Drogenkriminalität und des organisierten Verbrechens soll die ,,Geldwäsche' zukünftig wesentlich erschwert werden. Sie ist bereits seit dem 22. September 1992 durch § 261 StGB unter Strafe gestellt. Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz / GWG) wurden auch den Kreditinstituten ab 29. November 1993 neue bzw. zusätzliche Pflichten auferlegt. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Art der Legitimationsprüfung und Anzeigepflicht im Verdachtsfall. Nach der Neufassung des § 10 Abs. 2 GWG sollen die Finanzbehörden bereits bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäscheverdachts über steuerrelevante Erkenntnisse aus Schwellenwertidentifizierungen und Verdachtsanzeigen informiert werden, um illegales Vermögen wirksam im Wege der Besteuerung abschöpfen zu können. Senftenberg im Januar 1999 André Friedrich
"1119552639"
Das Geldwäschegesetz und die daraus resultierenden Verpflichtungen für Kreditinstitute
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: bestanden, Fachhochschule Lausitz (FB Wiwi), Veranstaltung: Kreditinstitute, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Drogenkriminalität und organisierte Kriminalität steigen weltweit rapide an. Dies ist erschreckend und alarmierend, weil die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Folgen unübersehbar sind. Besonderes Kennzeichen der Drogenkriminalität und der organisierten Kriminalität ist, daß Gewinne in immenser Größenordnung erzielt werden. Teilweise hoch organisierte Kriminelle versuchen, unter Ausnutzung vor allem der internationalen Finanzmärkte dieses schmutzige Geld in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuschleusen. Mit dieser Tarnung sollen die illegal erworbenen Vermögenswerte erhalten und zugleich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden. Im Rahmen der Bekämpfung der Drogenkriminalität und des organisierten Verbrechens soll die ,,Geldwäsche' zukünftig wesentlich erschwert werden. Sie ist bereits seit dem 22. September 1992 durch § 261 StGB unter Strafe gestellt. Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz / GWG) wurden auch den Kreditinstituten ab 29. November 1993 neue bzw. zusätzliche Pflichten auferlegt. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Art der Legitimationsprüfung und Anzeigepflicht im Verdachtsfall. Nach der Neufassung des § 10 Abs. 2 GWG sollen die Finanzbehörden bereits bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäscheverdachts über steuerrelevante Erkenntnisse aus Schwellenwertidentifizierungen und Verdachtsanzeigen informiert werden, um illegales Vermögen wirksam im Wege der Besteuerung abschöpfen zu können. Senftenberg im Januar 1999 André Friedrich
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Das Geldwäschegesetz und die daraus resultierenden Verpflichtungen für Kreditinstitute

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by André Friedrich
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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: bestanden, Fachhochschule Lausitz (FB Wiwi), Veranstaltung: Kreditinstitute, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Drogenkriminalität und organisierte Kriminalität steigen weltweit rapide an. Dies ist erschreckend und alarmierend, weil die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Folgen unübersehbar sind. Besonderes Kennzeichen der Drogenkriminalität und der organisierten Kriminalität ist, daß Gewinne in immenser Größenordnung erzielt werden. Teilweise hoch organisierte Kriminelle versuchen, unter Ausnutzung vor allem der internationalen Finanzmärkte dieses schmutzige Geld in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuschleusen. Mit dieser Tarnung sollen die illegal erworbenen Vermögenswerte erhalten und zugleich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden. Im Rahmen der Bekämpfung der Drogenkriminalität und des organisierten Verbrechens soll die ,,Geldwäsche' zukünftig wesentlich erschwert werden. Sie ist bereits seit dem 22. September 1992 durch § 261 StGB unter Strafe gestellt. Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz / GWG) wurden auch den Kreditinstituten ab 29. November 1993 neue bzw. zusätzliche Pflichten auferlegt. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Art der Legitimationsprüfung und Anzeigepflicht im Verdachtsfall. Nach der Neufassung des § 10 Abs. 2 GWG sollen die Finanzbehörden bereits bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäscheverdachts über steuerrelevante Erkenntnisse aus Schwellenwertidentifizierungen und Verdachtsanzeigen informiert werden, um illegales Vermögen wirksam im Wege der Besteuerung abschöpfen zu können. Senftenberg im Januar 1999 André Friedrich

Product Details

ISBN-13: 9783638102582
Publisher: GRIN Verlag GmbH
Publication date: 01/01/2001
Sold by: CIANDO
Format: eBook
Pages: 20
File size: 223 KB
Language: German
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