Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: magna cum laude, Universität Regensburg (Lehrstuhl für Europarecht und Rechtsvergleichung), Sprache: Deutsch, Abstract: Im modernen Rechtsstaat stellt die Gewissensfreiheit einen unverzichtbaren Teil
der Grundrechte und damit auch der Gesetzgebung dar. Diese Freiheit, die in
Frankreich liberté de conscience et liberté public de culte genannt wird, religieuse et de culte des individus in Spanien, liberté des cultes oder liberté du for intérieur in Belgien, wolno?? sumienia i wyznania in Polen, ist für das Individuum von besonderer Bedeutung. Die Gewissensfreiheit entwickelte sich in einem Jahrhunderte andauernden Prozess und umfasst vielerlei Aspekte. Die praktische Verwirklichung der Gewissensfreiheit ruft immense Probleme und Kontroversen hervor, da das Wesen des Gewissens von besonders empfindlicher Natur ist. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Untersuchung des Gewissensbegriffs und der Gewissensfreiheit in der historischen Entwicklung Polens und seiner jetzigen Verfassungsnorm insbesondere im Vergleich mit Deutschland und im Kontext der europäischen Tendenzen und Entwicklungen. Die geltenden polnischen Rechtsnormen machen einen Vergleich mit den Normen der
völkerrechtlichen und europarechtlichen Verträge notwendig. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich zunächst in Kapitel I mit der historischen
Entwicklung und den philosophischen Hintergründen der Gewissensfreiheit, die
zur Entstehung des Gewissensbegriffs im modernen Rechtsstaat führten. Die
Entwicklung in Polen darf nicht getrennt vom europäischen Kontext betrachtet
werden, da sie von anderen Ländern, insbesondere Deutschland, Österreich,
Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika geprägt wurde.
In zweiten Kapitel der Arbeit werden die Probleme des Verstehens des
Gewissensbegriffs in der modernen Rechtslehre dargelegt. Dabei wird in erster
Linie die polnische und deutsche Dogmatik betrachtet. Zuerst wird der
Sprachgebrauch, sein Wortsinn und die Etymologie des Gewissensbegriffs
dargelegt. Die Ansichten der Rechtslehre werden durch die Aufteilung in die
Bestandteile des Gewissensbegriffs dargestellt. Es wird auf das Problem der
Prägung und Formung des Gewissensbegriffs und seiner historischen, familiären
und sozialen Bedingtheit hingewiesen. Der Gegenstand der
Gewissensentscheidung und einschlägigen Beispiele werden erläutert. Weiterhin
wird der rechtliche Konflikt des individuellen Gewissens in seiner Beziehung zu
den Geboten des Staates dargelegt.