Investitionskosten - Finanzierung: Gesetzestexte und Erläuterungen
Finanzielle Aufwendungen für betriebsnotwendige tatsächliche Investitionen können in den Pflegesatz eingerechnet werden. Diese Tatsache klingt zunächst einfach, stellt sich aber in der konkreten Anwendung vielschichtig und im Detail als schwer zu durchdringende Materie dar. Jeder, der im Management von Altenhilfeeinrichtungen wirtschaftlich verantwortlich ist, sollte sich mit der Verrechnung der Investitionskosten auskennen, um alle Möglichkeiten der Pflegesatzgestaltung zu nutzen. Das Buch stellt nicht nur alle wesentlichen landesrechtlichen Bestimmungen dazu detailliert vor, sondern es beinhaltet auch eine Artikelserie, die in stark komprimierter Form alle wesentlichen Aspekte verständlich und hoch sachkompetent vermittelt. Autor Karsten Kienitz hat hier seine Erfahrungen als Rechtsanwalt und Pflegesatzspezialist genutzt, damit das Thema Investitionskosten zu einer nutzbringenden Materie für alle Leser wird.
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Investitionskosten - Finanzierung: Gesetzestexte und Erläuterungen
Finanzielle Aufwendungen für betriebsnotwendige tatsächliche Investitionen können in den Pflegesatz eingerechnet werden. Diese Tatsache klingt zunächst einfach, stellt sich aber in der konkreten Anwendung vielschichtig und im Detail als schwer zu durchdringende Materie dar. Jeder, der im Management von Altenhilfeeinrichtungen wirtschaftlich verantwortlich ist, sollte sich mit der Verrechnung der Investitionskosten auskennen, um alle Möglichkeiten der Pflegesatzgestaltung zu nutzen. Das Buch stellt nicht nur alle wesentlichen landesrechtlichen Bestimmungen dazu detailliert vor, sondern es beinhaltet auch eine Artikelserie, die in stark komprimierter Form alle wesentlichen Aspekte verständlich und hoch sachkompetent vermittelt. Autor Karsten Kienitz hat hier seine Erfahrungen als Rechtsanwalt und Pflegesatzspezialist genutzt, damit das Thema Investitionskosten zu einer nutzbringenden Materie für alle Leser wird.
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by Karsten Kienitz
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Overview

Finanzielle Aufwendungen für betriebsnotwendige tatsächliche Investitionen können in den Pflegesatz eingerechnet werden. Diese Tatsache klingt zunächst einfach, stellt sich aber in der konkreten Anwendung vielschichtig und im Detail als schwer zu durchdringende Materie dar. Jeder, der im Management von Altenhilfeeinrichtungen wirtschaftlich verantwortlich ist, sollte sich mit der Verrechnung der Investitionskosten auskennen, um alle Möglichkeiten der Pflegesatzgestaltung zu nutzen. Das Buch stellt nicht nur alle wesentlichen landesrechtlichen Bestimmungen dazu detailliert vor, sondern es beinhaltet auch eine Artikelserie, die in stark komprimierter Form alle wesentlichen Aspekte verständlich und hoch sachkompetent vermittelt. Autor Karsten Kienitz hat hier seine Erfahrungen als Rechtsanwalt und Pflegesatzspezialist genutzt, damit das Thema Investitionskosten zu einer nutzbringenden Materie für alle Leser wird.

Product Details

ISBN-13: 9783866304956
Publisher: Altenhilfe in Vincentz GmbH & Co KG
Publication date: 10/01/2016
Series: Altenheim
Sold by: Bookwire
Format: eBook
Pages: 238
File size: 1 MB
Language: German

About the Author

Karsten Kienitz berät Träger von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen sowie im Gesundheitsmarkt tätige Investoren bei strategischen und operativen Projekten. Im Beriech der Altenhilfe hat er sich auf die Vorbereitung und das Führen von Pflegesatzverhandlungen und die Beratung zur Refinanzierung investiver Aufwendungen für Altenhilfeeinrichtungen spezialisiert. Weitere Schwerpunktthemen sind das Fördermittelrecht, das Heimordnungsrecht, (sektorenübergreifende) Kooperationen und die Begleitung von Transaktionen im sozialen Bereich.

Preface

Demografische Entwicklung, medizinische Flächenversorgung in strukturschwachen Gebieten sowie Fachkräftemangel in der Pflege stellen das Gesundheitswesen in Deutschland immer wieder vor große Herausforderungen. Um sich diesen zu stellen müssen Kliniken, Kostenträger und weitere Dienstleister im Gesundheitsbereich ihre bisherigen Geschäftsprozesse überdenken und neue Strukturen entwickeln. Mit dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" hat die Bundesregierung erste Schritte unternommen, um sich den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen. Insbesondere sollen Anreize für Infrastrukturverbesserungen auf dem deutschen Gesundheitsmarkt geschaffen werden. Während in China durch E-Health (z.B. Pflegeroboter) versucht wird, den Mangel an Pflegekräften zu kompensieren, geht man in Deutschland durchaus sympathischere Wege: Durch das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II) will der Gesetzgeber die Pflegesituation verbessern. 2016 sind bereits einige Regelungen in Kraft getreten, wie beispielsweise der Anspruch auf Pflegeberatung für pflegende Angehörige. Am 1. Januar 2017 folgen weitere Neuerungen. So wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und der Anspruch auf Pflege für demente Patienten verbessert. Experten sind sich sicher, dass der ambulante Sektor in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird, nach dem Grundsatz: "ambulant vor stationär". Das Gesetz wird sich daher auch auf die ambulante Versorgung in Deutschland auswirken. Das Aufgabenspektrum der ambulanten Pflege wird erweitert und Pflegedienste haben zukünftig pflegerische Betreuungsmaßnahmen anzubieten. Um dem vermehrten Pflegebedarf Rechnung tragen zu können, müssen nachhaltige Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt und geklärt werden. Ein schneller Überblick über die Rahmenbedingungen ist jedoch kaum möglich, da die maßgeblichen Vorschriften im Wesentlichen auf Ebene der Bundesländer geregelt sind und sich oftmals eine für die Betroffenen nur schwer erkenn- und einschätzbare Verwaltungspraxis entwickelt hat. Der vorliegende Leitfaden soll dem Leser eine Orientierung in dieser komplexen Materie ermöglichen, indem wesentliche Vorgaben zu Fördermöglichkeiten, zur Umlage der nicht geförderten investiven Aufwendungen sowie raumbezogene heimordungsrechtliche Vorgaben für stationäre Altenhilfeeinrichtungen und für ambulante Wohnformen zusammengefasst und erörtert werden. Prof. Dr. Volker Penter Partner, Leiter Gesundheitswirtschaft KPMG AG
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